Der bereits Anfang 2003 eingeführte Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose und Arbeitssuchende und bestätigt dem Teilnehmer die volle Kostenübernahme der Weiterbildung durch den Staat (z. B. auch Unterbringungs- und Fahrtkosten, Kinderbetreuung). Ebenso wie beim Prämiengutschein muss sich ein Weiterbildungsinteressent zunächst persönlich beraten lassen – allerdings von der zuständigen Arbeitsagentur. Der Berater legt anschließend das Ziel (z. B. Umschulung, Anpassungsfortbildung) und die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme auf dem Gutschein fest. Der Interessent kann sich entsprechend dieser Vorgaben einen Kurs frei aussuchen. Ein Bildungsgutschein wird jedoch nur gewährt, wenn sie zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen des Weiterbildungsinteressenten beitragen kann.
„Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“
Eine Ausnahme stellt der Bildungsgutschein in Verbindung mit dem Förderprogramm WeGebAU – ebenfalls von der Arbeitsagentur – dar, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Ein Arbeitnehmer eines klein- oder mittelständischen Unternehmens ist gering qualifiziert und strebt mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss an. Oder er ist über 45 Jahre alt und möchte an einer außerbetrieblichen Weiterbildung teilnehmen, die nicht nur arbeitsplatzbezogene Kompetenzen vermittelt.
Das Meister-BAföG ist vor allem für alle Berufstätigen und Arbeitssuchenden gedacht, die bereits eine staatlich anerkannte Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich beruflich weiterentwickeln wollen. Gefördert werden damit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Aufstiegsweiterbildungen (z. B. Meisterkurse) in Voll- und Teilzeit bis zu maximal 10.226 EUR. Dabei übernimmt der Staat 30,5 Prozent der Kosten als Zuschuss; der Rest wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an den Weiterbildungsteilnehmer vergeben. Vollzeit-Teilnehmer können zusätzlich Unterhaltsbeiträge zum Lebensunterhalt als Zuschuss und Darlehen beantragen (z. B. 670 EUR für Alleinstehende ohne Kinder). Zuständig für Beratung und Anträge sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung (siehe
www.meister-bafoeg.info).
Vorbereitungskurs der IHK-Sachkundeprüfung nach §34a GewO 22.08.2011 – 21.09.2011